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Verwaltungsfachangestellte an der Staatl. Berufsschule II Kempten

 

Verwaltungsfachangestellte sind mit vielfältigen Aufgabenbereichen in den Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände), in Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern, der Kirchenverwaltungen der Evangelischen Gliedkirchen und auch in Verwaltungseinrichtungen der Wirtschaft tätig.

Zu ihren wesentlichen Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation sowie die Kommunikation mit Bürgern und Organisationen. Die genaue berufliche Qualifikation der Verwaltungsfachangestellten hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) definiert:

 

Verwaltungsfachangestellte

  • beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit,
  • kooperieren mit internen und externen Stellen,
  • verfügen über Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen,
  • beschaffen und bewirtschafen Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich,
  • bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme,
  • erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus,
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an,
  • bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte,
  • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge,
  • nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr.

 

Struktur der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre (Verkürzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen  möglich). Sie erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen:

  1. Bundesverwaltung,
  2. Landesverwaltung,
  3. Kommunalverwaltung,
  4. Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern,
  5. Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Außerdem führen die Bayerische Verwaltungsschule und die Bundeswehrverwaltungsschule für ihre Fachrichtungen zusätzliche Lehrgänge durch.

Die Ausbildung erfolgt nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26. Sie enthält das Ausbildungsberufsbild und den Ausbildungsrahmenplan. Für den Unterricht an den Berufsschulen gilt der Rahmenlehrplan.

 

Die zuständige Stelle nach § 42 Berufsbildungsgesetz ist für die Fachrichtung

Kommunalverwaltung: Bayerische Verwaltungsschule

Bundesverwaltung: Bundesverwaltungsamt Köln bzw. Wehrbereichsverwaltung VI

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